Information für Patientinnen und Patienten
Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen. Dieses Arzneimittel haben Sie entweder persönlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verschrieben erhalten oder Sie haben es ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke oder Drogerie bezogen. Wenden Sie das Arzneimittel gemäss Packungsbeilage beziehungsweise nach Anweisung des Arztes, Apothekers oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin an, um den grössten Nutzen zu haben.
Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.
Liv. 52, Tabletten, ayurvedisches Arzneimittel
Was ist Liv. 52 und wann wird es angewendet?
Liv. 52 ist ein Arzneimittel der ayurvedischen Medizin, welches bei funktionellen Störungen im Rahmen von Lebererkrankungen wie Völlegefühl, Blähungen sowie bei Appetitlosigkeit, z.B. in der Rekonvaleszenz und bei Chemotherapie verwendet wird.
Was sollte dazu beachtet werden?
Magenbeschwerden, die sich an umschriebener Stelle als Schmerz oder Druckschmerz äussern oder mit allgemeinem Krankheitsgefühl verbunden sind, bedürfen der ärztlichen Beratung. Denken Sie daran, dass gewisse Genussmittel wie Kaffee, Alkohol, Nikotin sowie gewisse Medikamente wie Schmerz- und Rheumamittel Magenbeschwerden verursachen können.
Wann darf Liv. 52 nicht eingenommen werden?
Nicht anwenden bei Kindern. Nicht anwenden bei Störungen des Eisenstoffwechsels (Eisenspeicherkrankheit). Vor längerer Einnahme soll der Arzt befragt werden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Liv. 52 während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten den bzw. die Ärztin, Apothekerin oder die Drogistin um Rat fragen.
Wie verwenden Sie Liv. 52?
Soweit nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene 3 mal täglich 2–4 Tabletten vor den Mahlzeiten mit etwas Flüssigkeit unzerkaut ein.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Welche Nebenwirkungen kann Liv. 52 haben?
Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Liv. 52 auftreten: In seltenen Fällen kann eine erhöhte Stuhlfrequenz eintreten. Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.
Was ist ferner zu beachten?
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «Exp» bezeichneten Datum verwendet werden.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei Raumtemperatur (15–25 °C) aufbewahren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Was ist in Liv. 52 enthalten?
1 Tablette enthält: Capparis spinosae radicis pulvis 65 mg; Cichorii intybi seminis pulvis 65 mg; Solani nigri plantae totae pulvis 32 mg; Cassiae occidentalis seminis pulvis 16 mg; Terminaliae arjunae corticis pulvis 32 mg; Millefolii herbae pulvis 16 mg; Tamaricis gallicae plantae totae pulvis 16 mg; Ferri oxidum «Ferrum bhasma» 33mg;.
Dieses Präparat enthält zusätzlich weitere Hilfsstoffe.
Zulassungsnummer
45682 (Swissmedic)
Wo erhalten Sie Liv. 52? Welche Packungen sind erhältlich?
In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Packung zu 100 Tabletten.
Zulassungsinhaberin
ebi-pharm ag, Lindachstrasse 8c, 3038 Kirchlindach.
Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2006 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.